Satzung

Satzung der Buslochhexen

1. Eintritt

Die Aufnahme erfolgt durch den Beschluss des Gremiums und hat die Mitgliedschaft bei den Sportfreunden Schönenbach zur Bedingung. Die Aufnahme wird erst durch eine unterschriebene Beitrittserklärung wirksam. Die Mitgliederzahl ist begrenzt und kann durch den Beschluss einer Mitgliederversammlung geändert werden. Es besteht für jedes Mitglied ein Jahr Probezeit. Der Eintritt von Kindern und Jugendlichen kann nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Anmeldeschluß ist jeweils der 30. Juni. 

2. Gremium

Das Gremium besteht aus Hexenmeister und 4 Gremiumsmitgliedern. (Die Tätigkeitsbereiche werden intern aufgeteilt.) 

3. Wahlen

Die Mitglieder des Gremiums, sowie der Hexenmeister (bzw. die Hexenmeisterin) werden in Abständen von 2 Jahren neu gewählt. Dies erfolgt in rotierendem System, so dass jeweils in einem Jahr das Gremium und im folgenden Jahr der Hexenmeister (bzw. die Hexenmeisterin) neu gewählt wird.

4. Veranstaltungen

Die Mitglieder sollten möglichst bei allen festgesetzten Veranstaltungen anwesend sein. Die Veranstaltungstermine werden vom Gremium festgelegt. Bei nicht organisierten oder festgelegten Veranstaltungen darf das Häs der Buslochhexen nur getragen werden, wenn sich mindestens 5 Hästräger zusammenfinden. Zudem müssen dem Hexenmeister die Hästräger und die Veranstaltung mitgeteilt werden.

5. Auftritte in der Öffentlichkeit

Verhaltensweisen die zum schlechten Bild der Gruppe führen, können direkt oder durch nachträglichen Beschluss des Gremiums geahndet werden. Bei jedem öffentlichen Auftritt ist auf das äußere Erscheinungsbild des Häses zu achten.

6. Beitrag

Der Jahresbeitrag beträgt 12,00 €. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sind beitragsfrei. Der Jahresbeitrag wird ausschließlich zur allgemeinen Verschönerung und Gestaltung der Gruppe verwendet.

7. Häs

Die Maske und der Stoff müssen über die Buslochhexen bezogen werden. Bei Selbstanfertigung ist auf die Einheitlichkeit der Gruppe zu achten. Es besteht auch die Möglichkeit das Häs durch die Buslochhexen anfertigen zu lassen. Der Verleih des Häses an Dritte ist nur mit Genehmigung des Gremiums möglich. Der Wert des Häses (Maske und Stoff) wird beim Austritt, gemäß einem Staffelpreis, je nach Benutzungsdauer (Alter des Häses), festgelegt: >> 1. Jahr: 100,— € >> 2. Jahre: 75,— € >> 3. Jahre und älter: 50,— €. Der Rückkaufwert wird in jedem Fall separat festgelegt und kann je nach Zustand des Häses oder der Maske gesondert geregelt werden.

8. Haftung

Eine Haftung über eine separate Haftpflichtversicherung der Buslochhexen besteht nicht. Jedes Mitglied ist verpflichtet einen verursachten Schaden zu melden und mit seiner Privathaftpflichtversicherung abzudecken. 

9. Austritte

Durch eine schriftliche Austrittserklärung die mindestens 2 Monate vor Fasnachtsbeginn (d.h. erster Fasnachtstermin der Buslochhexen) dem Gremium vorgelegt wird. Die oben genannte Austrittserklärung steht in keinem Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder einem Austritt bei den Sportfreunden Schönenbach. Beim Austritt muss das Häs an die Buslochhexen verkauft werden (siehe Punkt 7). Ein Anrecht auf sofortige Auszahlung des Häswertes nach der Austrittserklärung besteht nicht und ist mit dem Gremium abzustimmen.