1. Eintritt
Die Aufnahme erfolgt durch den Beschluss des Gremiums und hat die Mitgliedschaft bei den Sportfreunden Schönenbach zur Bedingung. Die Aufnahme wird erst durch eine unterschriebene Beitrittserklärung wirksam. Die Mitgliederzahl ist begrenzt und kann durch den Beschluss einer Mitgliederversammlung geändert werden. Es besteht für jedes Mitglied ein Jahr Probezeit. Der Eintritt von Kindern und Jugendlichen kann nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erfolgen. Anmeldeschluß ist jeweils der 30. Juni.
2. Gremium
Das Gremium besteht aus Hexenmeister und 4 Gremiumsmitgliedern. (Die Tätigkeitsbereiche werden intern aufgeteilt.)
3. Wahlen
Die Mitglieder des Gremiums, sowie der Hexenmeister (bzw. die Hexenmeisterin) werden in Abständen von 2 Jahren neu gewählt. Dies erfolgt in rotierendem System, so dass jeweils in einem Jahr das Gremium und im folgenden Jahr der Hexenmeister (bzw. die Hexenmeisterin) neu gewählt wird.